Ratgeber

Abnahmeprüfzeugnis 3.1 und 3.2 nach EN 10204

Welches Zeugnis Sie für Ihre Schrauben wirklich brauchen

Begriff erklärt

Welches Zeugnis Sie für Ihre Schrauben wirklich brauchen

Ein Abnahmeprüfzeugnis nach EN 10204 ist das Dokument, mit dem ein Hersteller die Eigenschaften einer gelieferten Charge belegt: chemische Zusammensetzung der Schmelze, mechanische Kennwerte wie Zugfestigkeit, Streckgrenze, Dehnung, Härte und Kerbschlagarbeit, dazu die durchgeführten Prüfungen und die Kennzeichnung der Teile. Die Norm EN 10204 unterscheidet vier Arten von Prüfbescheinigungen. Bei Sonderschrauben, Stiftschrauben und Bolzen für Druckgeräte, Turbinen, Schiffbau oder Kerntechnik sind das Zeugnis 3.1 und das Zeugnis 3.2 der Regelfall. In den Anfragen, die RS Randack erreichen, steht eine Zeugnisforderung fast immer dabei.

Abnahmeprüfzeugnis 3.2 mit Stehbolzen

Welche Zeugnisarten gibt es nach EN 10204?

  • 2.1 Werksbescheinigung: Der Hersteller bestätigt, dass die Lieferung der Bestellung entspricht. Ohne Prüfergebnisse.
  • 2.2 Werkszeugnis: Der Hersteller bestätigt die Übereinstimmung und nennt Prüfergebnisse, aber aus nicht spezifischer Prüfung, also nicht zwingend an der gelieferten Charge.
  • 3.1 Abnahmeprüfzeugnis: Die Prüfergebnisse stammen aus der spezifischen Prüfung der gelieferten Charge. Bestätigt wird das Zeugnis von einem Werksprüfer, der von der Fertigung unabhängig ist.
  • 3.2 Abnahmeprüfzeugnis: Wie 3.1, zusätzlich bestätigt von einem vom Besteller beauftragten Abnehmer oder von einer Abnahmegesellschaft. Der Abnehmer ist bei der Prüfung dabei und stempelt Probe und Zeugnis.

Auf älteren Zeichnungen steht oft noch DIN 50049 mit der Bezeichnung 3.1B. Das ist die Vorgängernorm; gemeint ist heute das Zeugnis 3.1 nach EN 10204.

Zwei im Zugversuch gerissene Schrauben mit Bruchfläche

Was steht im Zeugnis 3.1 von RS Randack?

Das Zeugnis 3.1 trägt die Werte, die das eigene Werkstofflabor an der Charge ermittelt hat: Ergebnis des Zugversuchs am Probestab oder an der ganzen Schraube, Härte, auf Wunsch Kerbschlagarbeit bei Raumtemperatur oder tiefer Temperatur, chemische Analyse der Schmelze aus dem Zeugnis des Stahlwerks, Werkstoff, Festigkeitsklasse, Chargennummer und Kennzeichnung der Teile. Bestätigt wird es von der Qualitätssicherung, die organisatorisch von der Fertigung getrennt ist. Ein Auftrag mit Zeugnis verlässt das Haus erst, wenn die Qualitätssicherung das Zeugnis freigegeben hat.

Wie läuft eine Abnahme 3.2 bei RS Randack ab?

Bei einer 3.2 Abnahme kommt der Abnehmer ins Haus. Die Qualitätssicherung zieht vorher eigene Proben und prüft sie; der Abnehmer wird erst eingeladen, wenn die Werte stimmen. Beim Termin sieht er den Zugversuch und die weiteren Prüfungen mit an, prüft Kennzeichnung und Unterlagen und stempelt Proben und Zeugnis. Abnahmegesellschaften sind bei RS Randack regelmäßig vor Ort; im Haus werden Abnahmen durch 14 verschiedene Gesellschaften durchgeführt, darunter TÜV, DNV, Bureau Veritas, Lloyd’s Register und ABS. Für eine dieser Gesellschaften besitzt RS Randack eine Anstempelgenehmigung: Die Qualitätssicherung darf Proben mit dem Stempel der Gesellschaft kennzeichnen, ohne dass ein Abnehmer anreisen muss. Das verkürzt die Durchlaufzeit bei abnahmepflichtigen Teilen spürbar.

Wie bleibt das Zeugnis der richtigen Charge zugeordnet?

Mit jedem Los läuft ein Probestab aus derselben Schmelze durch alle Fertigungsschritte, sichtbar gekennzeichnet mit den letzten Ziffern der Auftragsnummer. Nach dem Vergüten nimmt die Qualitätssicherung den Stab heraus und prüft ihn. Fällt die Prüfung durch, sind alle Teile der Kommission gesperrt. Von der Materialprüfkarte am Wareneingang bis zum Zeugnis bleibt die Charge so lückenlos nachvollziehbar; mehr dazu unter Verwechslungsprüfung und Chargenrückverfolgbarkeit.

3.1 oder 3.2: Was ist für Sie das Richtige?

  • Für die meisten Zeichnungsteile mit Festigkeitsnachweis reicht ein Zeugnis 3.1. Es dokumentiert die spezifische Prüfung der gelieferten Charge.
  • Ein Zeugnis 3.2 verlangen Regelwerke und Kunden, wenn eine unabhängige Stelle die Prüfung bezeugen muss: Druckgeräte nach AD 2000 und Druckgeräterichtlinie, Schiffbau und Offshore mit Klassifikationsgesellschaft, Kerntechnik, Bahn und viele Projektspezifikationen.
  • Vorgeschrieben ist die Zeugnisart durch Ihre Zeichnung, Ihre Spezifikation oder das Regelwerk Ihrer Anlage. Steht nichts dabei, empfehlen wir das Zeugnis 3.1.

Was Sie bei der Anfrage angeben sollten

  • Zeugnisart: 3.1 oder 3.2, bei 3.2 die gewünschte Abnahmegesellschaft
  • Prüfumfang: Zugversuch am Probestab oder an der ganzen Schraube, Härte, Kerbschlagarbeit mit Prüftemperatur, zerstörungsfreie Prüfung
  • Norm oder Spezifikation, nach der geprüft werden soll, zum Beispiel ISO 898-1, EN 10269, ASTM A193 oder A320
  • Werkstoff und Festigkeitsklasse, Stückzahl und Chargenwunsch (eine Schmelze je Los)

Häufige Fragen

Fragen und Antworten zu Abnahmeprüfzeugnis 3.1 und 3.2

Was ist der Unterschied zwischen Zeugnis 3.1 und 3.2?

Beide belegen die Prüfung der gelieferten Charge. Beim 3.1 bestätigt der von der Fertigung unabhängige Werksprüfer des Herstellers die Werte. Beim 3.2 bestätigt zusätzlich ein Abnehmer, den der Besteller beauftragt, oder eine Abnahmegesellschaft; sie ist bei der Prüfung anwesend und stempelt.

Kann RS Randack Zeugnisse 3.2 ausstellen?

Ja. Abnahmen mit Abnahmegesellschaften finden regelmäßig im eigenen Werkstofflabor in Hagen statt, mit Zugprüfmaschine bis 3.000 kN, Kerbschlagprüfung bis minus 70 °C und zerstörungsfreier Prüfung im Haus.

Dauert ein Auftrag mit Zeugnis 3.2 länger?

Ja, weil ein Termin mit dem Abnehmer vereinbart werden muss. Planen Sie dafür zusätzliche Zeit ein und nennen Sie die Abnahmegesellschaft schon in der Anfrage.

Schrauben mit Zeugnis 3.1 oder 3.2 anfragen

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